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Unterstützung von Musikschülerinnen und Musikschüler der Gemeinde Densbüren durch die Musikgesellschaft Asp

 

Kinder und Jugendliche, welche die Musikschule zum Erlernen eines Blasinstrumentes oder Perkussionsinstrumentes besuchen, erhalten finanzielle und materielle Unterstützung durch die Musikgesellschaft Asp.

 

Durch die aktive Unterstützung fördert die Musikgesellschaft Asp die Verbundenheit zu den unterstützten Kindern / Jugendlichen. Eine spätere Kontaktaufnahme und das Mitspielen der Kinder / Jugendlichen im Verein soll damit vereinfacht werden.

 

Durch die Unterstützung kommen die Kinder / Jugendlichen und deren Eltern mit der Musikgesellschaft Asp in Kontakt und fühlen sich dieser verbunden.

 

Die Musikgesellschaft Asp stellt den Kindern / Jugendlichen ein Blasinstrument aus dem Inventarbestand – sofern eines vorhanden – kostenlos zur Verfügung. Ist kein Instrument im Inventarbestand vorhanden, beteiligt sich die Musikgesellschaft Asp mit einem einmaligen Beitrag von mind. CHF 50.00 (variabel) pro Schuljahr an den Mietkosten für das Blasinstrument oder Perkussionsinstrument.

 

Zur weiteren Unterstützung leistet die Musikgesellschaft Asp ab dem zweiten Ausbildungsjahr einen finanziellen Beitrag von mind. CHF 50.00 (variabel) pro Jahr und Kind /Jugendlichen an die Ausbildungskosten.

 

Die Beiträge für Mietkosten und Ausbildungsunterstützung müssen für jedes Ausbildungsjahr neu angemeldet werden. Der Anmeldeschluss endet am 30. Tag des Folgemonats nach Schulbeginn. (Bei Schulbeginn im August endet die Anmeldefrist am 30. September).

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Reglement (Ausgabe 2024)
Reglement zur Unterstützung Musikschule.
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Anmeldeformular
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